Gemeinsam Leben und Lernen

Gemeinsam Leben und Lernen e.V. Koblenz

Im Wiesengrund 18
56338 Braubach
Tel.: 02627-8508

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Als inklusiver Kindergarten arbeitet

  
" Das Inklusive Montessori-Kinderhaus" (Träger der Einrichtung: Caritasverband Koblenz e.V.)
Austinstr. 44
56075 Koblenz
Tel. 0261-1 44 61
Darüber hinaus ist in einigen Kindergärten Einzelinklusion möglich.
Es ist sinnvoll, sich in dem Kindergarten des Wohnbezirks zu erkundigen.
Bei Montessori Arbeitskreis Koblenz e.V. werden Einrichtungen im Raum Koblenz genannt, die nach der Montessori-Pädagogik arbeiten.

Grundschulen und weiterführenden Schulen/Schwerpunktsschulen:

Grundschulen Grundschule Freiherr-vom-Stein
Steinstr. 20,
56073 Koblenz
Tel.: 0261-4 21 68
Grundschule Neuendorf (Willi-Graf-Schule)
Handwerkerstr. 12-14
56070 Koblenz
Tel.: 0261-869757
Grundschule Asterstein
Lehrhohl 42
56077 Koblenz
Tel.: 0261-74797
Weiterführende Schulen Clemens-Brentano-/Overberg Realschule plus Koblenz
Weißer Gasse 6
56068 Koblenz
Tel.: 0261 31336
Integrierte Gesamtschule Koblenz
Johannesstraße 58-60
56070 Koblenz
Tel.: 0261 9833630
Albert-Schweitzer-Realschule Plus
Lehrhohl 46
56077 Koblenz
Tel.: 0261 8896590

Beschulung von Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf
Schulanmeldung und Einschulung

In Rheinland - Pfalz können Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf sowohl an Förderschulen als auch an Schwerpunktschulen (Regelschulen, die bewusst Kinder mit Beeinträchtigungen aufnehmen und beschulen) eingeschult und unterrichtet werden. Eltern dieser Kinder haben bei der Wahl des Förderortes eine weitgehende Mitentscheidungsmöglichkeit.

Das Verfahren der Schulanmeldung beeinträchtigter Kinder ist folgendermaßen geregelt:

  1. Die schulpflichtigen Kinder werden an der zuständigen Grundschule in der dritten oder vierten vollständigen Schulwoche nach den Sommerferien angemeldet.
    Bereits bei dieser Anmeldung sollte ein eventueller Wunsch nach inklusiver Beschulung geäußert und festgehalten werden.

  2. In Ausnahmefällen kann ein Kind mit umfänglichen Beeinträchtigungen direkt an der zuständigen Förderschule angemeldet werden. Auch bei dieser Anmeldung sollte ein eventueller Wunsch nach inklusiver Beschulung geäußert und festgehalten werden

  3. Die jeweilige Grundschule meldet Kinder mit einem umfänglichen Förderbedarf über ein Förderportal an die zuständige Förderschule.

  4. Die zuständige Förderschule leitet das Verfahren zur Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs ein.

  5. Die jeweilige Grundschule, bei der die Anmeldung erfolgt, beauftragt das Gesundheitsamt eine amtsärztliche Untersuchung durchzuführen. Den Untersuchungstermin beim Gesundheitsamt müssen die Eltern ab dem Schuljahr 2024/25 über ein Portal mit dem Gesundheitsamt vereinbaren.

  6. Vor der Erstellung des Gutachtens durch Förderschullehrkräfte erfolgt eine Anhörung der Eltern durch die Leitung der jeweiligen Förderschule. Auch hier besteht die Möglichkeit, einen eventuellen Wunsch nach inklusiver Beschulung zu Äußern.

  7. Die mit der Erstellung des Gutachtens beauftragte Förderschullehrkraft führt in der Regel mit den Eltern am Tag der Gutachtenerstellung ein Gespräch. Ein hierbei geäußerter Wunsch der Eltern nach einer inklusiven Beschulung wird im Gutachten vermerkt.

  8. Nach der Erstellung des Gutachtens erfolgt eine weitere abschließende Anhörung der Eltern durch die Leitung der Förderschule (gegebenenfalls in Zusammenarbeit mit der Leitung der Schwerpunktschule).
    Die Vorstellungen und Wünsche der Eltern bezüglich des Förderortes werden schriftlich festgehalten, d.h. auch der Wunsch nach einer inklusiven Beschulung in der Regel- bzw. Schwerpunktschule.
    Eltern haben das Recht auf Einsichtnahme des Gutachtens, eine Kopie ist ihnen auszuhändigen. Eltern können dies einfordern.
    Die Landesarbeitsgemeinschaft Rheinland-Pfalz(LAG) hat zugesagt, bei eventuellen Schwierigkeiten beratend zur Seite zu stehen.